Stadtwerke Waren GmbH
Ernst-Alban-Straße 2
17192 Waren (Müritz)
in den Gartenanlagen, Bungalows und Privatgärten
der Stadt Waren (Müritz) einschließlich der zugehörigen Ortsteile
Warenshof, Schwenzin, Rügeband, Jägerhof, Alt und Neu Falkenhagen
sowie der Stadt Penzlin und Jabel mit Ortsteilen
im Auftrag des Müritz-Wasser-/Abwasserzweckverbandes
in der Zeit vom 01. - 30. September 2023
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
die im angegebenen Zeitraum stattfindenden Zählerablesungen in den Gärten und Bungalows sind für eine ordnungsgemäße Jahresverbrauchsabrechnung 2023 erforderlich.
Die gesetzlichen Grundlagen sind in den Allgemeinen Versorgungs-bedingungen (AVB) und in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV, Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), sowie in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) festgelegt.
Danach hat der Kunde den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Versorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Versorgungs- und Messeinrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung oder zur Ermittlung preisrechtlicher Bemessungsgrundlagen erforderlich ist.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind.
Unsere Mitarbeiter werden unter Verlagerung und Ausdehnung der Arbeitszeit und an den Wochenenden bestrebt sein, Sie zu erreichen.
Falls wir Sie bis zum 30.09.2023 nicht erreicht haben, werden wir Sie in solchen Fällen durch Zusendung einer Selbstablesekarte bitten, uns die Zählerstände mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Bitte denken Sie daran, die Messeinrichtungen für Ihr Grundstück winterfest zu machen.
| Unsere Geschäftszeiten: | Montag - Mittwoch | 6.45 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 6.45 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 6.45 - 12.30 Uhr |
| Telefon: | 03991 185-0 |
| Fax: | 03991 185 112 |
| E-Mail: | kundenservice@stadtwerke-waren.de |