Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Gemeinde Grabowhöfe
Das Plangebiet befindet sich auf Ackerflächen nordwestlich des Flugplatzes Vielist und hat eine Größe von ca. 143 ha.
Planungsziel- und Zweck:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des VB-Planes Nr. 09 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Ziel ist die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesregierung.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | Im Norden | durch Waldflächen |
| • | Im Osten | durch Wald- und Ackerflächen |
| • | Im Süden | durch den Flugplatz Vielist und Ackerflächen |
| • | Im Westen | durch Acker- und Waldflächen und dahinter die Ortslage Baumgarten |
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flächen und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:
Gemarkung: Klein Vielist
Flur: 1
Flurstücke: 77/1, 77/2, 56/1, 57/1, 58/1, 59/1, 61/1, 62/1, 63/1, 64/1, 65/1, 66/1, 67/1, 69/1, 71/1, 72/1, 73/1, 74/1, 75/1, 76/1, 79/1, 80/1, 81/1, 82/1, 84/1 und 85/1 sowie Teile von 70/1 und 83/1
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Sonnenfarm Klein Vielist“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der von der Gemeindevertretung Grabowhöfe in der Sitzung am 12.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Sonnenfarm Klein Vielist", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung werden in der Zeit
vom 28.08.2023 bis einschließlich 02.10.2023
zu jedermanns Einsicht im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
| montags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr |
| dienstags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00Uhr |
| mittwochs | von 09:00 – 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ (Gemeinde Grabowhöfe) sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail (kunstmann@amt-slw.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
Anlage zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 "Sonnenfarm Klein Vielist" der Gemeinde Grabowhöfe
Gemeinde Grabowhöfe
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Sonnenfarm Klein Vielist"
Abbildung für die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange