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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches

Gemeinde Grabowhöfe

Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 "Sonnenfarm Klein Vielist" der Gemeinde Grabowhöfe (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)

Das Plangebiet befindet sich auf Ackerflächen nordwestlich des Flugplatzes Vielist und hat eine Größe von ca. 143 ha.

Planungsziel- und Zweck:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in Ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des VB-Planes Nr. 09 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage gefasst. Ziel ist die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesregierung.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:

Im Norden

durch Waldflächen

Im Osten

durch Wald- und Ackerflächen

Im Süden

durch den Flugplatz Vielist und Ackerflächen

Im Westen

durch Acker- und Waldflächen und dahinter die Ortslage Baumgarten

Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flächen und ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt:

Gemarkung: Klein Vielist

Flur: 1

Flurstücke: 77/1, 77/2, 56/1, 57/1, 58/1, 59/1, 61/1, 62/1, 63/1, 64/1, 65/1, 66/1, 67/1, 69/1, 71/1, 72/1, 73/1, 74/1, 75/1, 76/1, 79/1, 80/1, 81/1, 82/1, 84/1 und 85/1 sowie Teile von 70/1 und 83/1

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Sonnenfarm Klein Vielist“ wird hiermit bekannt gemacht.

Der von der Gemeindevertretung Grabowhöfe in der Sitzung am 12.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Sonnenfarm Klein Vielist", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), und die Begründung werden in der Zeit

vom 28.08.2023 bis einschließlich 02.10.2023

zu jedermanns Einsicht im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Zimmer 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags

von 09:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

dienstags

von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00Uhr

mittwochs

von 09:00 – 12:00 Uhr

donnerstags

von 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de in der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Bauleitplanung“ (Gemeinde Grabowhöfe) sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, per E-Mail (kunstmann@amt-slw.de) oder während der Dienststunden zur Niederschrift beim Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.

Grabowhöfe, 09.08.2023
gez. Enrico Malow
Bürgermeister

Anlage zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 "Sonnenfarm Klein Vielist" der Gemeinde Grabowhöfe

Gemeinde Grabowhöfe

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Sonnenfarm Klein Vielist"

Abbildung für die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange