Gemeinde Grabowhöfe
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in der Sitzung am 12.07.2023 gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16
„Solaranlage Kalkberger Tannen“
beschlossen.
Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 3,3 Hektar. Betroffen ist das Flurstück 30 der Flur 5 in der Gemarkung Sommerstorf. Es befindet sich nordöstlich der Ortslage Sommerstorf und nördlich der Hofstelle „Am Krähenberg“ sowie westlich der Bundesstraße B 108. Die Fläche wird derzeit in einzelnen Teilbereichen unterschiedlich genutzt. Hierbei handelt es sich teilweise um eine Konversionsfläche (Kiesgrube) und teilweise um Acker-, Grün-, sowie Brachland. Beabsichtigt ist, nicht die gesamte Fläche für das Bauvorhaben zur Verfügung zu stellen, denn es müssen Abstandsflächen zum Wald- und zur Bundesstraße eingehalten werden. Weitere Details werden im Verfahren zum B-Plan geprüft und ggf. angepasst.
Im anliegenden Lageplan ist der Geltungsbereich rot hinterlegt.
Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik.
Übersichtskarten zum VB-Plan Nr. 16 „Solaranlage Kalkberger Tannen“ – Flurstück 30= rot hinterlegt