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Landkurier des Amtes Seenlandschaft Waren
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Übersichtsplan

Hiermit wird der Satzungsbeschluss und die Genehmigung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 “Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe” der Gemeinde Grabowhöfe, nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 ( BGBL. I S. 3634 ), in der am Tag des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung, bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Grabowhöfe und umfasst in der Gemarkung Grabowhöfe, Flur 7 eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 20.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 8 Hektar südwestlich der Bahnstrecke Rostock - Waren. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine Ackerfläche, die zum Teil unmittelbar an die Bahntrasse angrenzt.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Die Gemeinde hat die am 24.06.2025 als Satzung beschlossene Satzung über den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“ der Gemeinde Grabowhöfe bei der höheren Genehmigungsbehörde, Landkreis Mecklenburgsiche-Seenplatte zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

Die Satzung wurde mit Bescheid des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 21.05.2025 (Aktenzeichen: 1217/2025-502) nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der am Tag der Genehmigung geltenden Fassung mit Maßgabe, Auflagen und Hinweisen genehmigt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grabowhöfe hat in ihrer Sitzung am 24.06.2025 der im

Ergebnis der Prüfung vom 21.05.2025 der zur Genehmigung vorgelegten Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“ durch die Genehmigungsbehörde des Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erteilten Maßgabe, Auflage und Hinweis gemäß § 10 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 6 Abs. 4 BauGB beizutreten.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Erfüllung der Maßgabe, Auflage und Hinweis durch Vorlage einer berichtigten Ausfertigung der Abwägung, Satzung und Verfahrensakte unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift des satzungsändernden Beschlusses der Gemeindevertretung (Beitrittsbeschluss) nachzuweisen und die Bestätigung der Erfüllung der Maßgabe und Auflagen beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einzuholen.

Die Erfüllung der mit Genehmigungsbescheid des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 21.05.2025 erteilten Maßgabe wurde mit Schreiben vom 15.07.2025 (Aktenzeichen: 2228/2025-502) bestätigt.

Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“ der Gemeinde Grabowhöfe darf somit ausgefertigt und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht werden.

Die Erteilung der Genehmigung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“ der Gemeinde Grabowhöfe wird hiermit bekannt gemacht.

Der von der Gemeindevertretung am 24.06.2025 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“ der Gemeinde Grabowhöfe wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Grabowhöfe mit dem Ablauf des Erscheinungstages der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Amtes Seenlandschaft Waren, dem „Landkurier“ als Satzung in Kraft.

Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB kann jedermann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem Tag der Bekanntmachung im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, 17192 Waren (Müritz) während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:

Montags

09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Grabowhöfe geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung sowie die in Kraft getretene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“ der Gemeinde Grabowhöfe mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung sind zusätzlich auf der Homepage des Amtes Seenlandschaft Waren unter der Internetseite www.amt-slw.de einsehbar.

Ebenso wird die Bekanntmachung sowie die in Kraft getretene Satzung mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung auf der Internetadresse des Bau- und Planungsportals M-V (https://www.bauportal-mv.de) eingestellt.

Verfahrensvermerk:

Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Freiflächensolaranlage am Bahngleis Grabowhöfe“ der Gemeinde Grabowhöfe wurde im Mitteilungsblatt „Landkurier“ Nr. 08/2025 vom 16.08.2025, Jahrgang 25, veröffentlicht und tritt mit Ablauf des 16.08.2025 in Kraft.

Grabowhöfe, den 30.07.2025

gez. Enrico Malow
Bürgermeister