Übersichtsplan
Auszug aus der Planzeichnung
Gemeinde Vollrathsruhe
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde am 14.08.2023 mit Beschluss der Gemeindevertretung erneut zur Auslegung bestimmt. Die Begründung wurde gebilligt.
Wegen eines Fehlers in der vorangegangenen Bekanntmachung (Jan. 2022) wird die öffentliche Auslegung wiederholt. Außerdem wurden entsprechend der Maßgaben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Bescheid vom 23.05.2023 - Nr. 786/2023-502) Änderungen zur Festsetzung über die Höhe baulicher Anlagen und Angaben zur Löschwasserversorgung ergänzt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes befindet sich südöstlich der Ortslage Vollrathsruhe und dort westlich der Eisenbahntrasse Berlin - Rostock, auf einer Teilfläche des Flurstücks 168/2 der Flur 3 der Gemarkung Kirch Grubenhagen. Der Geltungsbereich ist auf der anliegenden Übersichtkarte und auf der Planzeichnung ersichtlich. Er hat eine Größe von ca. 12,5 ha.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans. Ziel ist die Entwicklung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.
Der Entwurf der Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Blendgutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 25.09.2023 bis einschließlich 26.10.2023
öffentlich zu jedermanns Einsicht im Bau- und Ordnungsamt des Amtes Seenlandschaft Waren, Warendorfer Str. 4, Raum 30 (Haus 1), 17192 Waren während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
| montags | von 09:00 - 12:00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| dienstags | von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00Uhr |
| mittwochs | von 09:00 - 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme auf der Internetseite des Amtes Seenlandschaft Waren, www.amt-slw.de, unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“ - „Bauleitplanung“ (Gemeinde Vollrathsruhe) und auf dem Bauleitplanserver M-V (Interaktive Karte - Bau- und Planungsportal M-V (geodaten-mv.de) veröffentlicht.
Des Weiteren macht die Gemeinde bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Entwurfserarbeitung berücksichtigt wurden und mit ausgelegt werden:
| 1. | Stellungnahmen in denen sich zu Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft sowie Kultur und Sachgüter geäußert wurde: | ||
| • | Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 07.02.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| o | Aufstellung des B-Plans nach § 8 BauGB |
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| o | Durchführungsvertrag |
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| o | Systematik von Textlichen Festsetzungen und Hinweisen |
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| o | Zustimmung zur vorgesehenen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung |
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| o | Form und Größe eines Biotops |
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| o | Schutzmaßnahmen für das Naturdenkmal Stieleiche und weitere Gehölze |
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| o | Abstände der Modulreihen |
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| o | Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrut- und Aufzuchtzeit |
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| o | Ökologische Baubegleitung |
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| o | Versickerung von Niederschlagswasser |
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| o | Bodenschutz und Altlasten |
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| o | Abfallentsorgung |
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| o | Löschwasserversorgung, Zufahrt und Schlüsseltresor für Feuerwehr |
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| o | Privaten oder öffentlichen Grünflächen |
| • | Landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte vom 04.01.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| o | Rückbau der Photovoltaikanlage nach Nutzungsende |
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| o | wirtschaftlicher Teilhabe an der Energieerzeugung und Bezug von lokal erzeugter Energie |
| • | Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 25.01.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| o | Entzug landwirtschaftlicher Flächen |
| • | Stellungnahme des Forstamtes Nossentiner Heide vom 26.01.2022 mit Anregungen und Hinweisen zu | |
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| o | Waldflächen |
| 2. | Weitere umweltbezogene Informationen | ||
| • | Umweltbericht (PfaU GmbH Marlow, Oktober 2021) mit Informationen zu: | |
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| o | Schutzgut Fauna und Flora |
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| o | Schutzgut Wasser |
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| o | Schutzgut Klima und Luft |
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| o | Schutzgut Geologie und Boden |
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| o | Schutzgut Landschaft |
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| o | Schutzgut Schutzgebiete |
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| o | Schutzgut Mensch und Gesundheit |
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| o | Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
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| o | Prognose der Entwicklung des Plangebiets |
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| o | Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs |
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| o | Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung |
| • | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PfaU GmbH Marlow, Oktober 2021) mit Informationen zu: | |
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| o | relevanten Reptilien |
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| o | europäischen Vogelarten |
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| o | Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen |
| • | Blendgutachten Solarpark Vollrathsruhe (SolPEG GmbH Hamburg, 02.07.2021) mit Informationen zu: | |
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| o | Blendwirkungen |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail (kunstmann@amt-slw.de) oder während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Seenlandschaft Waren, Warendorfer Straße 4, Raum 30 (Haus 1), 17192 Waren (Müritz) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Vollrathsruhe, 05.09.2023