Gemeinde Groß Plasten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten fasste auf ihrer Sitzung am 22.04.2024 den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 11 „Agrarsolaranlage Varchentin“
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (Bebauungspläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen – hier vorliegend = Angebotsbebauungsplan).
Das Plangebiet befindet sich auf Ackerflächen nördlich der Ortslagen Varchentin und Carolinenhof und wird durch die B 194 zerschnitten. Im Norden angrenzend befinden sich die Gemarkungen in Richtung Clausdorf, Mittelhof und Kittendorf, siehe anliegender Geltungsbereich (farbig hinterlegt).
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 24/1, 27, 28, 29/1, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38/1, 40, 41/1, 42, 46/2, 51, 53/1, 56, 57/2, 58, 59/1, 65, 67/1, 107/1, 104, 103, 102, 73, 72, 71, 70 und 69 der Flur 1, Gemarkung Varchentin sowie die Flurstücke 355, 356, 357, 359, 362, 363/1, 367, 366, 365, 362, 379/1, 382, 383, 384, 385/1, 387, 388, 389, 396/1, 391, 436, 435, 421/3, 437/3, 438/17, 439, 442/1, 443/1, 444/1, 445/1 und 446/1 der Gemarkung Carolinenhof, Flur 1. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 252 ha.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch Acker- und Waldflächen |
| • | im Osten | durch Acker- und Waldflächen |
| • | im Süden | durch Ackerflächen |
| • | im Westen | durch Ackerflächen und dahinter der Varchentiner See |
Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Trotz der Baurechtschaffung für eine Agrarsolaranlage steht weiterhin die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche im Vordergrund, gemäß DIN SPEC 91434. Beide Nutzungsarten sollen entsprechend der DIN SPEC 91434 auf dieser Fläche umgesetzt werden. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Groß Plasten, 23.08.24