Gemeinde Groß Plasten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Plasten fasste auf ihrer Sitzung am 22.04.2024 den Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 08 „Agrarsolaranlage zwischen Alt Schloen und Deven“
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (Bebauungspläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen – hier vorliegend = Angebotsbebauungsplan).
Das Plangebiet befindet sich auf einer Ackerfläche zwischen den Ortsteilen Alt Schloen und Deven, direkt an dem Verbindungsweg beider Ortslagen, angrenzend an die Gemarkungen in Richtung Sorgenlos und Minenhof, siehe anliegender Geltungsbereich (rot hinterlegt).
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 156/1, der Flur 1, Gemarkung Deven. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 58,6 ha.
Der Geltungsbereich des B-Planes wird wie folgt begrenzt:
| • | im Norden | durch Ackerflächen |
| • | im Osten | durch den Verbindungsweg und Ackerflächen |
| • | im Süden | durch den Verbindungsweg und Waldflächen |
| • | im Westen | durch Wald- und Ackerflächen |
Der räumliche Geltungsbereich kann außerdem im Amt Seenlandschaft Waren während der Öffnungszeiten und auf der Homepage des Amtes, unter der Rubrik Verwaltung und Politik, Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
Agrarsolaranlage.
Die Gemeinde beabsichtigt mit diesem Bebauungsplan die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu schaffen. Trotz der Baurechtschaffung für eine Agrarsolaranlage steht weiterhin die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche im Vordergrund, gemäß DIN SPEC 91434. Beide Nutzungsarten sollen entsprechend der DIN SPEC 91434 auf dieser Fläche umgesetzt werden. Eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromerzeugung liegt im überragenden öffentlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Groß Plasten, 23.08.24