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Kleinseenlotse
Ausgabe 1/2023
Amtliche Mitteilungen
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Straßenreinigungspflicht

Das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass alle Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten oder unbebauten Grundstücke zur Straßenreinigung verpflichtet sind. Die geltenden Satzungen für die amtsangehörigen Städte und Gemeinden einschließlich den dazugehörigen Ortsteilen finden Sie auf der Homepage des Amtes in dem Menüpunkt „Ortsrecht und Satzungen“.

Die Reinigungspflicht umfasst u. a. die allgemeine Straßenreinigung, das heißt Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sind von Laub und Straßendreck freizuhalten. Saubere Rinnen und Straßen dienen der Freihaltung der Abläufe und Kanäle und gewährleisten den Ablauf von Regenwasser in die Kanalisation. In der Vergangenheit wurde vermehrt festgestellt, dass nicht alle Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nachkommen.

Des Weiteren sind die Eigentümer von Grundstücken an Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich. In diesem Zusammenhang muss leider immer wieder festgestellt werden, dass der Bewuchs von privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, weil die Grundstückbesitzer es versäumt haben, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und Radwegen, sowie Straßen zurück zu schneiden. Dies kann zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden. Besonders für Radfahrer und Fußgänger kann es zum Hindernis werden, wenn mal wieder eine Hecke weit in den Rad- und/oder Fußweg hineingewachsen ist und man nicht mehr aneinander vorbeikommt. Ferner werden wichtige Sichtachsen dadurch blockiert.

Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen dürfen in den Luftraum (Lichtraumprofil) über Geh- und Radwegen bis zur Höhe von 2,50 m, in den Luftraum (Lichtraumprofil) über Straßen, Wegen und Plätzen bis zur Höhe von 4,50 m nicht hineinragen. Auch müssen eingewachsene Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenlaternen ständig so freigeschnitten werden, dass diese gut erkennbar und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt sind. Im Ernstfall kann dies für die Rettungswege der Rettungsfahrzeuge wichtig sein.

Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Die Entsorgung von Straßendreck und Laub obliegt ebenfalls den Eigentümern und Verantwortlichen der Grundstücke.

Aus diesem Grund appelliert das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte an die Bürger besonders zu dieser Jahreszeit Gehwege, Entwässerungsrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle regelmäßig zu reinigen und somit Verstopfungen durch Laub oder Straßendreck auszuschließen und die Pflanzen, Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich wachsen, regelmäßig zurück zu schneiden. Auch die Beseitigung von Schnee und Glätte ist zu dieser Jahreszeit immer wieder ein Thema und findet in den Straßenreinigungssatzungen ihre Regelung, denn auch hier obliegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit den anliegenden Grundstückseigentümern.

Fragen hierzu beantworten Herr Wächtler und Frau Buttlar vom Sachgebiet Sicherheit und Ordnung unter den Rufnummern 039833 280-24 und 280-38.