Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Drosedow lädt zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder ein.
| Datum: | Samstag, den 07.03.2026 |
| Uhrzeit: | 10:00 Uhr |
| Ort: | Begegnungsstätte (Schule), Schulstraße, 17255 Wustrow |
Eingeladen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Drosedow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Neumitglieder können Ihr Eigentum mit aktuellen Grundbuchauszügen (nicht älter als 2 Jahre) nachweisen. Die Legitimierung bestehender Mitglieder der Jagdgenossenschaft Drosedow findet durch das digitale Jagdkataster statt.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| 3. | Vorstellung des neuen Jagdvorstandes |
| 4. | Bericht des Jagdvorsteher |
| 5. | Bericht des Kassenwartes |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Auswertung des aktuellen Jagdjahres im Vergleich |
| 8. | Spende zur Weihnachtsfeier 2026 und 2027 |
| 9. | Sonstiges, Fragen der Jagdgenossen |
| 10. | Schlusswort des Jagdvorstehers |
In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einem Verwandten 1. Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümerinnen/Eigentümer von den übrigen Miteigentümerinnen/Miteigentümer zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, dies gilt auch für Eheleute.
Die bereits erbrachten Vollmachten haben keine Gültigkeit mehr.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Drosedow, 09.01.2026