Titel Logo
Kleinseenlotse
Ausgabe 10/2024
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Veranstaltungen mit Alkoholausschank - Gestattungen sind Pflicht

Eine Ausschankgenehmigung, auch Gestattung genannt, benötigen Sie immer dann, wenn Sie Alkohol nicht kostenlos abgeben, wenn das Event öffentlich zugänglich ist und die Bewirtung zeitlich begrenzt ist. Die Gestattung ist eine grundsätzliche Pflicht, unabhängig vom Veranstalter.

Wer im Rahmen einer besonderen Veranstaltung (z.B. Osterfeuer, Weihnachtsmarkt, Stadt- und Dorffest), die jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist, nur vorübergehend gewerbsmäßig alkoholische Getränke ausschenken möchte, muss eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (§ 12 GastG) beantragen.

Den Antrag auf Erteilung einer Gestattung müssen Sie rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Veranstaltung) im Gewerbeamt des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte stellen.

Die Gebühren betragen 50,00 € bis einen Tag (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr), und 20,00 € je weiteren Tag.

Das Formular für die Gestattung finden Sie auf unserer Internetseite oder erhalten Sie im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24 in 17252 Mirow.

Hinweis: Der unerlaubte Ausschank von Alkohol stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann dementsprechend geahndet werden.

Gewerbeamt
Frau Pesch