Liebe Eltern, im Folgenden möchte ich Sie über die wichtigen Termine und Verfahrenshinweise der amtsangehörigen Schulen zum Thema Einschulung zum Schuljahr 2025/2026 informieren:
Entsprechend § 43 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.
Gemäß § 46 Abs. 1 SchulG M-V ist die Schule in staatlicher Trägerschaft örtlich zuständig, in deren Einzugsbereich die Schülerin oder der Schüler ihren oder seinen Wohnsitz, soweit ein solcher nicht besteht, ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Somit müssen alle Kinder in der Schule angemeldet werden, in deren Einzugsbereich sie wohnen.
An der Regionalen Schule mit Grundschule Wesenberg melden sich die Kinder an, die in der Stadt Wesenberg, in der Gemeinde Wustrow und in der Gemeinde Priepert sowie in den jeweils dazugehörigen Ortsteilen wohnen.
Die Anmeldeunterlagen werden an die Familien der Einschulungskinder verschickt. Die Anmeldungen können an die Schule zurückgeschickt oder persönlich am 07.11.2024, am Tag der offenen Tür in der Schule abgegeben werden.
Bei der Anmeldung sind ein Nachweis zum Masernimpfschutz und die Geburtsurkunde vorzulegen.
Falls ein Elternteil alleinerziehend ist, benötigen wir eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (alleiniges Sorgerecht).
Für Rückfragen zum Thema Schulanmeldung stehe ich Ihnen gern unter der Telefonnummer 039832 / 20345 zur Verfügung.