Die Stadt Wesenberg verpachtet die Jagdnutzung des Eigenjagdbezirkes „Weißer See“ zum 01.04.2026 an jagdpachtfähige Personen deren Hauptwohnsitz sich seit mindestens 1 Jahr im Bereich der Stadt Neustrelitz oder der Amtsbereiche Mecklenburgische Kleinseenplatte, sowie Neustrelitz Land befindet, als Hochwildjagd im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote auf die Dauer von neun Jahren.
Das Mindestgebot für die Wasserflächen beträgt 0,50 € / ha netto (ohne Mwst) und für die Restfläche 10,00 € / ha netto (ohne Mwst).
Der Jagdpächter verpflichtet sich Mitglied der örtlichen Hegegemeinschaft zu werden und ist zum Ersatz von Wildschäden verpflichtet.
Der Eigenjagdbezirk „Weißer See“ ist am westlichen Stadtrand gelegen, grenzt im Norden an die Eigenjagd des Nationalpark Müritz und an die Wasserflächen der Eigenjagd des Bundes Gr. Labussee, im Osten an die Waldflächen der Eigenjagd der Landesforst M-V, im Süden und Süd-Osten an die Waldflächen der Jagdgenossenschaft Wesenberg, sowie der Eigenjagd TABEG Wesenberg und im Westen an die Waldflächen der Eigenjagd der Landesforst M-V an.
Der Eigenjagdbezirk „Weißer See“ gehört zur Hegegemeinschaft „Strelitzer Heide“.
Die Jagdfläche beträgt rund 231,7 ha, davon sind etwa 173 ha mit Wald bestockt,
ca. 49,6 ha Wasserfläche und ca. 9,1 ha sonstige Flächen wie Brachland, Wege und Gräben.
Der nördliche Bereich befindet sich zudem im Einzugsbereich des Müritz-Nationalparks. Hier gilt uneingeschränkt die Nationalpark-Jagdverordnung, insbesondere im Hinblick auf die abweichenden Jagd- und Schonzeiten.
Die im Jagdbezirk vorkommende Hauptbaumart ist mit Kiefer, Buche und Eiche vertreten.
An Schalenwildarten kommen Rotwild als Wechselwild, Damwild, Schwarzwild und Rehwild vor. Die Strecke belief sich auf:
| Jagdjahr | Rotwild (Stk) | Damwild (Stk) | Rehwild (Stk) | Schwarzwild (Stk) |
| 2022/2023 |
| 2 |
|
|
| 2023/2024 | 1 | 16 | 5 | 3 |
| 2024/2025 |
| 4 |
| 1 |
Aus diesen Angaben ergibt sich keine Gewähr für die Ergiebigkeit der Jagd.
Das Raubwild ist mit Fuchs, Dachs, Marderhund, Waschbär und Steinmarder vertreten.
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte besteht eine Wildschadensausgleichskasse gemäß § 27 LJagdG M-V.
Neben den allgemein als üblich zu vereinbarenden Bedingungen des Pachtvertrages gilt:
| • | Der jährliche Pachtzins ist bis zum 3. Werktag nach Beginn des Jagdjahres (01.04. - 31.03.) ohne Abzüge an die Stadt Wesenberg zu entrichten. |
| • | Die Zahl der Jagdausübungsberechtigten wird gemäß § 3 Abs. 2 LJagdG M-V auf maximal zwei beschränkt. |
| • | Die Vergabe entgeltlicher Jagderlaubnisse bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verpächters. |
| • | Der Jagdausübungsberechtigte ist zum Ersatz von Wildschaden verpflichtet. |
| • | Die Bestimmungen des § 24 Abs. 2 LJagdG M-V sind anzuwenden und um die Aufgabe der Verhütung von Wildschäden zu erweitern. |
| Gebote sind in schriftlicher Form im verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Inhalt des Gebotes umfasst: |
| • | vollständige Kontaktdaten Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse |
| • | Kopie des Personalausweises |
| • | Pachtpreis Wasserfläche und Pachtpreis Restfläche in Euro/Hektar (€/ha netto ohne Mwst) |
| • | Vollständiger Nachweis der Pachtfähigkeit (Jagdschein komplett in Kopie) |
| • | Sofern sich der Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Neustrelitz oder im Amtsbereich Neustrelitz Land befindet, wird eine aktuelle Meldebescheinigung benötigt. |
| • | Unterschrift |
Der verschlossene Umschlag mit der Aufschrift „Gebot Jagdverpachtung Eigenjagd Stadt Wesenberg“ ist bis zum 20.11.2025, 10:00 Uhr im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow einzureichen.
Es besteht keine Bindung an das Höchstgebot sowie Gewähr auf Zuschlagserteilung.
Für Fragen steht Frau Westphal telefonisch erreichbar unter 039833/28015 oder per Email westphal@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de zur Verfügung.