5. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Mirow Nr. 1
Berichtigung innerhalb der 5. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Mirow Nr. 1
Korrektur innerhalb der 5. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Mirow Nr. 1
Die Stadtvertretung Mirow ist mit dem Beschluss vom 11.07.2023 der Maßgabe des Landkreises gefolgt und hat beschlossen, die 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Mirow, Ortsteile Mirow, Granzow, Peetsch, Starsow, Diemitz und Fleeth, samt Begründung in der Zeit
vom 04.12.2023 bis zum 15.01.2024
im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, in 17252 Mirow, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, Sekretariat während der folgenden Öffnungszeiten
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Abstimmung möglich.
Zusätzlich liegen nach Einschätzung der Gemeinde folgende wesentliche umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen sowie weitere Unterlagen im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit aus:
Umweltrelevante Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Umweltbericht des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2019 „Ferien auf dem Bauernhof- Hohe Brücke"
Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2019 „Ferien auf dem Bauernhof- Hohe Brücke"
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2019 „Ferien auf dem Bauernhof- Hohe Brücke"
Die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 4 enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche | ||
| - | Es handelt sich um einen bereits bewohnten und genutzten Außenbereichsstandort in dem bestehende Nutzungen geordnet und zukünftig zulässige Funktionen geplant werden, um weitere Bebauungen zu regeln. | |
| Hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
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| Stellungnahmen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| - | Im Planungsgebiet ist die Schutzwürdigkeit des Bodens bereits vorbelastet. | |
| - | Der Standort ist durch langjährige menschliche Nutzung als hoch anthropogen vorbelastet eingestuft. | |
| Hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Boden |
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| Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte |
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| Stellungnahme des StaLu Mecklenburgische Seenplatte |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| - | Das Plangebiet befindet sich in der 50 m Uferschutzzone der Müritz-Havel Wasserstraße. | |
| - | Innerhalb des Plangebietes befindet sich kein Oberflächengewässer | |
| - | Das Vorhaben befindet sich nicht innerhalb einer Trinkwasserschutzzone | |
| - | Das Grundwasser im Plangebiet ist gegen die flächenhaft eindringenden Schadstoffe vermutlich nicht geschützt. | |
| Hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Wasser |
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| Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| - | Das Plangebiet liegt im Einfluss gemäßigten Klimas, welches durch geringe Temperaturunterschiede zwischen den Jahres- und Tageszeiten, und durch relativen Niederschlagsreichtum gekennzeichnet ist. | |
| - | Die kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet sind durch den Gehölzbestand und die Siedlungslage geprägt. | |
| - | Die Luftreinheit ist aufgrund der Einzellage vermutlich hoch. | |
| Hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| - | Das Plangebiet liegt in der Landschaftszone „Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte" der Großlandschaft „Neustrelitzer Kleinseenland" und der Landschaftseinheit „Neustrelitzer Kleinseenland" | |
| - | Der Standort ist ein ebenes Gelände mit landschaftstypischer Bebauung, die sich in den Naturraum einfügt | |
| - | Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist aufgrund der bestehenden Vorbelastung nicht zu erwarten | |
| Hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Fläche |
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| Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch | ||
| - | Die geplante touristische Nutzung wird sich in die vorhandenen Strukturen einfügen. | |
| - | Bei Einhaltung aller festgesetzten Maßnahmen sind Auswirkungen durch Emmissionen nicht zu erwarten | |
| Hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Mensch |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt | ||
| - | Näher untersucht wurden Brutvögel und Fledermäuse | |
| - | Folgende Biotoptypen befinden sich im Geltungsbereich: Einzelgehöft, Wirtschaftsweg, versiegelte Fläche, Obstbaum- /Beerstrauchplantage, Intensivgrünland auf Mineralstandorten, artenarmer Zierrasen, Nutzgarten, Siedlungshecke aus heimischen Gehölzen | |
| - | Die biologische Vielfalt bleibt unverändert, da die zulässige zusätzliche Bebauung intensiv bewirtschaftete Freiflächen betrifft und sehr kleinflächig ist. | |
| Hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt |
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| Biotoptypenkarten im Rahmen des Umweltberichtes (Bestandteil des Umweltberichtes) |
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| Artenschutzfachbeitrag als Potentialanalyse |
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| Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte |
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| Stellungnahme Landesforst / Forstamt Mirow |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter | ||
| - | Im Geltungsbereich sind keine Baudenkmale vorhanden. | |
| - | Bodendenkmale sind ebenfalls nicht bekannt. | |
| Hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter |
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| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung | ||
| - | Das Plangebiet liegt in ausreichendem Abstand zum nächstgelegenen Schutzgebiet | |
| hierzu liegen aus: | Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete, und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung |
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| Stellungnahme des StaLu Mecklenburgische Seenplatte |
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/2019 „Ferien auf dem Bauernhof — Hohe Brücke" mit einer Fläche von ca. 0,43 ha und ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Diese Darstellung wird in der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes in Sondergebiet „Ferienhof" geändert.
Des Weiteren umfasst der Änderungsbereich zwei Flächen, welche im Zuge der Teilflächennutzungsplanänderung berichtigt werden sollen.
Zum Einen eine ca. 0,3 ha große Fläche im südlichen Bereich der Straße „Schildkamp" in der Ortslage Mirow, nördlich der ehemaligen Bahnschienen. Die Fläche wurde bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und wird künftig als Wohnbaufläche dargestellt.
Zum Zweiten eine ca. 0,1 ha große Fläche im östlichen Bereich des Ortsteils Granzow, westlich der Landstraße 25. Die Fläche wurde bisher dem Sondergebiet „Reiterhof" zugeschrieben und wird in der berichtigten Darstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes als Kleinsiedlungsgebiet ausgewiesen.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes „Mirow" ist in anliegender Übersichtskarte dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB im Vernehmen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Mirow, den
Henry Tesch | (Dienstsiegel) |
Bürgermeister | |