| hier: | Bekanntmachung des Entwurfes sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Ziel der Planung
Planungsziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Festsetzung eines Dörflichen Wohngebietes (MDW), welches eine Mischnutzung von Wohnen im Nordosten sowie das Errichten einer Lagerhalle im Südosten und der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen für den Vorhabenträger ermöglicht.
In Roggentin stehen keine weiteren Bauplätze zur Verfügung, sodass die Stadt Mirow ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung einer Wohnbaufläche sowie einem nicht störenden Gewerbebetrieb auf verfügbaren landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nachkommt.
Das ca. 0,4 ha großes Plangebiet liegt im Südosten des Ortsteils Roggentin und umfasst vollständig das Flurstück 33/8 und teilweise die Flurstücke 32/12, Flur 4, Gemarkung Roggentin.
Um eine direkte Anbindung an die „Dorfstraße-L25“ zu ermöglichen, umfasst der Geltungsbereich zusätzlich teilweise die Flurstücke 33/5, 32/11 und 32/4, Flur 4, Gemarkung Roggentin.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs kann dem Lageplan der Abbildung Nr. 1 entnommen werden.
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat am 29.10.2024 in der stattgefundenen öffentlichen Sitzung den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03/22 „Dorfstraße Roggentin“ gebilligt und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die umweltrelevanten Informationen:
Artenspezifische Vermeidungsmaßnahmen werden für Brutvögel und die Zauneidechse getroffen und der Erhalt von Grünflächen festgesetzt. Ebenso wird das Anlegen von Stein-, Kies-, Splitt und Schottergärten ausgeschlossen.
Die Kompensation des Plangebietes wird über den Kauf von Ökopunkten im Bereich des Forstamtes Sandhof, aus den Ökokonten Naturwald Buchenberg bei Alt Sammit sowie Moorwald Langenhagen realisiert.
Die Entwurfsunterlagen des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst der Planzeichnung, dem Vorhaben - und Erschließungsplan, der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzfachbeitrag (AFB) liegen in der Zeit
vom 09.12.2024 bis zum 13.01.2025
im Amt Mecklenburgische Kleinseenpatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich aus.
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | (nach vorheriger Anmeldung im Amt) |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und | 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr | (nach vorheriger Anmeldung im Amt) |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr | |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen möglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, auch zur Niederschrift, zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 03/22 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 03/22 unberücksichtigt bleiben.
Mirow, den 12.11.2024