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Kleinseenlotse
Ausgabe 11/2025
Amtliche Mitteilungen
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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Priepert

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Priepert

Datum:

16.12.2025

Uhrzeit:

16.00 Uhr

Ort:

Dorfgemeinschaftshaus Priepert, Am Sportplatz 2 in 17255 Priepert

werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Priepert gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

TOP 2

Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

TOP 3

Informationen

TOP 4

Feststellung des Reinertrages

TOP 4.1

Jagdjahr 2023/2024

TOP 4.2

Jagdjahr 2024/2025

TOP 5

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages

TOP 5.1

Jagdjahr 2023/2024

TOP 5.2

Jagdjahr 2024/2025

TOP 6

Wahl des Vorstandes (Funktionen der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers, Stellvertretung, Schriftführung und Kassenverwaltung)

TOP 7

Wahl von 2 Kassenprüfern

TOP 8

Anträge

TOP 9

Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers

Anmerkung:

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.

Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümerinnen/Eigentümer von den übrigen Miteigentümerinnen/Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, dies gilt auch für Eheleute.

Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Auskünfte erhalten Sie von Frau Grzesko telefonisch unter 039833/28037 oder per Mail grzesko@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de

gez.
Andreas Franz
Kommissarisch Leitender Verwaltungsbeamter und Notvorstand der Jagdgenossenschaft Priepert