Maßstab: 1:3.000
Die Stadtvertretung Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2023 durch Beschluss den vorliegenden 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2016 „Fleether Mühle" gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2016 „Fleether Mühle" einschließlich Begründung/Umweltbericht in der Zeit vom
27.12.2023 bis zum 05.02.2023
in der Amtsverwaltung Mecklenburgische Kleinseenplatte, in 17252 Mirow, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, Sekretariat während folgender Dienstzeiten:
| Montag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, |
| Mittwoch | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, |
| Freitag | 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Termine außerhalb der Dienstzeiten sind nach Abstimmung möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte
https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen
elektronisch abrufbar.
Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst eine Fläche von rund 6,06 ha und liegt auf den Flurstücken 5/3, 5/4, 5/14, 5/16, 5/27, 5/28, 5/29, 5/30, 5/31, 5/39-teilweise, 4/3 - teilweise, 5/10 – teilweise, der Gemarkung Fleeth, Flur 1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich, elektronisch (per Mail) oder während der genannten Zeiten zur Niederschrift im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow vorbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des 4. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2016 „Fleether Mühle" abgegeben werden.
Die Planänderungen des 4. Entwurfs betreffen die in der Planzeichnung geänderten Maße der baulichen Nutzung (maximale Höhe baulicher Anlagen in m) für die Sondergebiete, die der Erholung dienen mit der Bezeichnung
| Sondergebiet Ferienwohnungen 1: | geändert von 12,5 m auf 6,5 m |
| Sondergebiet Ferienwohnungen 2: | geändert von 6,0 m auf 6,5 m |
| Sondergebiet Ferienwohnungen 3: | geändert von 7,0 m auf 6,5 m |
| Sondergebiet Ferienwohnungen 4: | geändert von 10,0 m auf 6,5 m |
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen, Umweltinformationen und Gutachten vor:
| 1. | Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vom 22.04.2021 |
| Schutzgut Schutzgebiete |
| Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet "Neustrelitzer Kleinseenplatte". |
| Ein Ausgliederungverfahren aus der LSG-Verordnung ist möglich und von der Stadt Mirow zu beantragen. |
| Schutzgut Fauna/Artenschutz |
| Die im Artenschutzgutachten festgelegten Artenschutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten. |
| Schutzgut Niederschlagswasser |
| Es sind Angaben zur Art und Weise der Niederschlagswasserversickerung zu ergänzen (nicht vorhandene Abdeckung des Grundwassers bzw. geringer Flurabstand). |
| Es ist ein Entwässerungkonzept für das gesamte Plangebiet zu erstellen. |
| Schutzgut Oberflächengewässer Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich des Gewässers 1. Ordnung „Oberbek". |
| 2. | Forstamt Mirow vom 11.03.2021 |
| Schutzgut Wald |
| Es sollen Bestandswaldflächen auf dem Flurstück 5/2 von der Planung betroffen sein. |
| Die Vergrößerung des Baufeldes auf dem Flurstück 5/4 betrifft keine Waldflächen. |
| 1. | Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan "Fleether Mühle" mit den Anhängen Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, zur Brutvogel- und Zauneidechsenkartierung und dem Maßnahmenverzeichnis |
| GUP Dr. Glöss Umweltplanung, Berlin, Mai 2017 |
| 2. | FFH-Voruntersuchung für das Gebiet "Kleinseenlandschaft zwischen Mirow und Wustrow" (DE 2743-304) zum Bebauungsplan "Fleether Mühle" |
| GUP Dr. Glöss Umweltplanung, Berlin, April 2017 |
| 3. | Ergebnisdarstellung zur faunistischen Geländearbeit Erfassung Fledermausarten Schuchardt Umweltplanung GmbH, Wesenberg, November 2017 |
| 4. | Änderung der LSG-Verordnung (LSG-VO) "Neustrelitzer Kleinseenplatte" im Rahmen des B-Plan-Verfahrens Nr. 01/2016 "Fleether Mühle" - Strategische Umweltprüfung, |
| GUP Dr. Glöss Umweltplanung, Berlin, Juni 2022 |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB im Vernehmen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Hinweise gemäß §§ 214, 215 BauGB:
Unbeachtlich werden:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften. |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorschlages, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Mirow unter Darlegung des die Verletzung gegründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. |
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches als Bestandteil der Bekanntmachung
Mirow, den 05.10.2023
Henry Tesch | - Siegel- |
Bürgermeister | |