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Kleinseenlotse
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

OBVI Dipl.-Ing. Norbert Boerner

Mühlenstraße 34

17207 Röbel/Müritz

Antrags-Geschäftsbuch Nr. der Vermessungsstelle: 23.H254

Vermessungsobjekt:

Gemeinde:

Mirow, Stadt

Gemarkung:

Blankenförde

Flur:

7

Flurstück(e):

345, 354/5, 355, 357, 358, 383/9

Lagebezeichnung:

Babke

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs-/Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16.Dezember 2010 (GVOBI. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Gemeinde:

Mirow, Stadt

Gemarkung:

Blankenförde

Flur:

7

Flurstück(e):

364

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Dipl.-Ing. Norbert Boerner

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Mühlenstraße 34

17207 Röbel (Müritz)

während der Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag

von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Freitag

von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr

in der Zeit

vom 02.01.2024 bis zum 02.02.2024

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass: die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Röbel/Müritz den 28.11.2023

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am:

16.12.2023

Ende am:

02.02.2024