Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes hat die Bundesregierung auch eine Änderung des Bundesmeldegesetzes beschlossen, die zum 01.01.2025 ohne weitere Übergangsfrist wirksam wird. Damit entfällt ab dem 01.01.2025 die Pflicht zum Führen eines Meldescheines, der eigenhändig unterschrieben werden muss, für Gäste deutscher Staatsbürgerschaft. Für Gäste mit anderen Staatsangehörigkeiten bleibt die bisherige Vorgehensweise vollumfänglich erhalten: Hier wird auch ab dem 01.01.2025 die Aufnahme von Namens-, Aufenthalts- und Adressdaten im Abgleich mit einem Ausweisdokument und der händischen Unterschrift auf einem Meldeschein erforderlich sein, der dann zu den gewohnten Fristen aufbewahrt werden muss. Der Zweck des besonderen Meldescheins war bisher die Gefahrenabwehr, die Strafverfolgung oder die Aufklärung des Schicksals von Vermissten oder Unfallopfern. Eine Inanspruchnahme durch strafverfolgende Behörden war aber übersichtlich. Weiterhin wurde ein Teil der Daten des Meldescheines auch für die Erhebung touristischer Abgaben genutzt.
Da die Meldepflichten im Rahmen des Bundemeldegesetzes aber auf einer anderen rechtlichen Grundlage als die Meldepflichten zu Kur- und Tourismusabgaben basieren, haben die Änderungen im Bundesmeldegesetz keine Auswirkungen auf die zukünftige Erhebung von Daten für die Einziehung und Abrechnung von Kurabgaben. Dies gilt um Übrigen auch für die Meldepflichten zur Beherbergungsstatistik.
Insofern werden auch in Zukunft Kuraben erhoben. Gäste bleiben auch zukünftig verfplichtet im Bereich des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte Kurabgaben zu entrichten und Gastgeber, die entsprechenden Daten zu erheben, die Kurabgaben einzuziehen und an das Amt weiterzureichen. Diese und weitere damit verbundene Punkte sind in den Kurabgabesatzungen der Städte und Gemeinden geregelt.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür und die notwendige Datenerhebungen sind im Kommunalabgabengesetz Mecklenburg Vorpommern und der DSGVO zu finden. Im Gebiet des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte werden damit in 2025 die Kurkarten-Druckvorlagen und die manuellen Meldescheine durch andere Dokumente ersetzt. Die digitale Gästekarte wird in der gleichen Form weitergeführt.
Für weitere Informationen stehen die Touristinformationen Mirow und Wesenberg gern zur Verfügung.
Auch auf Anregung touristischer Betriebe wird es noch vor dem 01.04.2025 zu Anpassungen in den Kurabgabesatzungen der Städte und
Gemeinden im Amtsgebiet Mecklenburgische Kleinseenplatte kommen.
Die entsprechenden Änderungsvorschläge wurden und werden in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen, welche sich touristischen Themen widmen, beraten und diskutiert. Grundsätzlich wird versucht, eine Satzungsharmonisierung zwischen den amtsangehörigen Städten und Gemeinden zu erlangen. In den Bereichen „Befreiungen“ und „Ermäßigungen“ sollen die Altersstufen der Kinderbefreiung und der Kinderermäßigung angepasst werden. Außerdem sollen aus Vereinfachungsgründen einige Ermäßigungen entfallen. Auch die Höhe der Kurabgabesätze soll durch eine aktuelle Kalkulation neu bestimmt werden. Um Verwaltungsaufwand bei den Quartiergebern und im Amt zu verringern, soll außerdem die Pflicht zur Nutzung des AVS-Systems für Quartiergeber mit mehr als 10 Schlafgelegenheiten in den Satzungen verankert werden, wie sie auch schon in §11 Absatz 5 KAG M-V festgeschrieben ist. Nachdem die Beratungen in den touristischen Gremien abgeschlossen sind, werden sich die politischen Gremien mit den Vorschlägen befassen und über entsprechend neu gestaltete Kurabgabesatzungen beschließen. Dies wird in den ersten Monaten des Jahres 2025 erfolgen und auf den üblichen Wegen offiziell bekannt gemacht. Entsprechende Informationen wird es auch an dieser Stelle des Amtsblattes in den nächsten Auflagen geben.
Im Rahmen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sind die Plattformbetreiber verpflichtet, bis zum 01.01.2025 neben Namens- und Adressdaten auch Steuernummern, Geburtsdaten- und Orte der dort vertretenen Vermieter im Online-Buchungssystem zu erfassen.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), das in Deutschland die EU-Richtlinie DAC7 umsetzt, soll die Steuertransparenz erhöhen und es den Finanzämtern erleichtern, die Einkünfte aus Online-Transaktionen zu überprüfen. Entsprechende Anfragen wurden bereits durch die Touristinformationen an die Vermieter gestellt. Dies betrifft im Übrigen nicht nur Vermieter im Buchungssystem der Touristinformationen, sondern alle Vermieter, welche selbstständig im online-Vertrieb tätig sind. Auch Anbieter, welche Handelsplattformen wie beispielsweise ebay nutzen, sind davon betroffen und müssen die Daten hinterlegen, um ab dem kommenden Jahr die Plattformen noch nutzen zu können.
Zum Anfang des Jahres haben sich Städte und Gemeinden im Amtsgebiet dem Projekt „Nette Toilette“ angeschlossen. Dies erfolgte auf Anregung von Gastronomen der Region. Interessierte Einrichtungen wurden in der entsprechenden App registriert, sodass Gäste wissen, wo sie eine nutzbare Toilette vorfinden können. Die Einrichtungen erhalten im Gegenzug dazu eine teilweise Aufwandsentschädigung, unbeschadet davon ob sie zusätzlich noch ein Benutzungsentgelt erheben oder nicht.
Mehr als 330 Städte und Gemeinden mit mehr als 3.200 Einrichtungen deutschlandweit sind bereits in dieser App registriert. Wer Interesse hat, sich an dem Projekt zu beteiligen, wird gebeten sich im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte oder den Touristinformationen Mirow und Wesenberg zu melden. Der Eintrag in die App erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Touristinformationen
kostenfrei.