Die Stadtvertretung hat am 31.01.2023 den Jahresabschluss 2020 der Stadt Mirow festgestellt sowie dem Bürgermeister Entlastung, auf Grundlage des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses, erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mirow liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme, gemäß § 60 Absatz 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern,
vom 27.02.2023 bis 10.03.2023
während der Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Zimmer 108 öffentlich aus.
Mirow, den 01.02.2023