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Kleinseenlotse
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Wustrow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wustrow hat in öffentlicher Sitzung am 02.08.2021 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Wustrow beschlossen.

Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2019 „Wustrower Freiheit“ mit einer Fläche von ca. 0,65 ha und ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes wird die Fläche als Sondergebiet „Ferienhausgebiet“ darstellt.

Die erforderlichen Änderungen des Teilflächennutzungsplanes erfolgen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Damit wird dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Rechnung getragen.

Die Gemeindevertretung Wustrow hat in ihrer Sitzung am 23.01.2023 den Entwurf der 4. Änderung des o. g. Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Wustrow mit der Begründung und dem abgeschichteten Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans liegt

vom 06.03.2023 bis zum 10.04.2023

im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Dienstzeiten sind nach Abstimmung möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wustrow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

Mirow, den 09.02.2023

Heiko Kruse
Bürgermeister
(Dienstsiegel)
Ausgrenzung des Geltungsbereichs