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Kleinseenlotse
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

am 25.03.2024 auf den Friedhöfen:

der Stadt Wesenberg in Wesenberg, Ahrensberg, Strasen

der Gemeinde Wustrow in Wustrow, Canow, Neu Canow, Grünplan, Drosedow,

der Gemeinde Priepert in Priepert

zwischen 7:00 Uhr und 10:40 Uhr

und

der Stadt Mirow in Mirow-Stadt, Mirow-Dorf, Starsow, Granzow,

Qualzow, Schillersdorf und Blankenförde

zwischen 11:15 Uhr und 14:20 Uhr

durch die Firma Neumann KMD

Aufgrund der Tatsache, dass sich bundesweit regelmäßig zahlreiche Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind ereignen, besteht die gesetzliche Pflicht für die Gemeinden, die Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf den Friedhöfen Beschäftigten, als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten.

Gemäß der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 4.7 § 9 der Gartenbau- BG Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Dazu werden am Grabstein mit dem Prüfgerät am oberen Ende horizontale Lasten aufgebracht, um die Lage- und Kippsicherheit zu überprüfen. Die Größe der horizontalen Lasten ist abhängig von der Höhe des Grabmals. Die Aufbringung der Prüflast erfolgt kontinuierlich bis zur definierten Prüflastgrenze, dadurch werden willkürliche Zerstörungen unterbunden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf nach Ansicht aller Experten bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen.

Falsch ist hingegen die Annahme, die Überprüfung würde durch Hin- und Herrütteln vorgenommen, wodurch dann die Grabsteine losgerissen werden. Diese „Rüttelprobe“ ist unzulässig!

Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzug, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und umgelegt. Die betroffenen Nutzungsberechtigten erhalten eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, vollumfänglich haftet.

Der Nutzungsberechtigte hat das Recht an der Grabsteinprüfung teilzunehmen. Die einzelnen Termine für die zu prüfenden Friedhöfe können in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Friedhofsverwaltung