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Kleinseenlotse
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Mirow

Auf der Grundlage des § 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBI. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBI. I Nr. 323), sowie aufgrund der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 8. Juli 2010 (GVOBI. M-V 2010, S. 4080) erlässt die Stadt Mirow nach Beschluss der Stadtvertretung vom 17.12.2024 folgende 3. Änderung zur Parkgebührenordnung vom 29. Juni 2016 zuletzt geändert am 22. Mai 2022:

§ 1

Änderung

§ 2 (3) Satz 1 wird wie folgt geändert:

(3) Die Gebühren betragen 0,80 € / angefangene halbe Stunde oder 8,00 € für ein Tagesticket. Die Höchstparkdauer beträgt 10 Stunden.

§ 2 (4) Satz 1 wird wie folgt geändert:

(4) Die Gebühr für ein Monatsticket beträgt 48,00 €.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderung der Parkgebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Mirow, den 17.12.2024

Henry Tesch
Bürgermeister