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Kleinseenlotse
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verfügung zur Widmung der Flächen der Flurstücke 70/11, 66/11, 66/4 der Flur 3 Gemarkung Priepert-Straße „Zwischen den Seen"

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S. 42; GS Meckl.-Vorp. GI. Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221), derden die Flächen der Flurstücke 70/11, 66/11, 66/4 der Flur 3, Gemarkung Priepert dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung erhält diese Straße den Status einer öffentlichen Straße.

1.

Name der Straße: Zwischen den Seen

2.

Lagebezeichnung: Fläche der Flurstücke 70/11, 66/11, 66/4 der Flur 3, Gemarkung Priepert

3.

Festsetzung:

3.1.

Klassifizierung: Die Straße ist eine Ortsstraße nach § 3 Nr. 3 a StrWG M-V

3.2.

Funktion: Die Fläche der Flurstücke 70/11, 66/11, 66/4 der Flur 3, Gemarkung Priepert dient ausschließlich der Erschließung der anliegenden Grundstücke.

3.3.

Träger der Straßenbaulast Ist die Gemeinde Priepert.

3.4.

Die Widmung wir auf folgende Benutzungsarten festgelegt: keine Beschränkungen

4.

Wirksamwerden: Die Verfügung gilt mit dem Tage, der auf die Bekanntmachung folgt, als Bekanntgegeben ( § 41 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 2014 (GVOBI. M-V S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. April 2016 (GVOBI. M-V S. 198).

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow d zu erheben.