Titel Logo
Kleinseenlotse
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Information gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung vorhaben-bezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2019 der Stadt Wesenberg „Gewerbepark Strasen“

Die Stadtvertretung der Stadt Wesenberg hat in Ihrer Sitzung am 22.05.2025 die Aufstellung der 1. Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans Nr. 02/2019 „Gewerbepark Strasen“ der Stadt Wesenberg beschlossen.

Geplant ist die Anpassung der Baugrenze, die Verlegung des Löschwasserteichs und die Ergänzung einer Löschwasserentnahmestelle.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Am 30.10.2025 wurde in der Stadtvertretung der Stadt Wesenberg der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan wird gemäß §13 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Begründung werden in der Zeit

vom 02.03.2026 bis zum 07.04.2026

im Internet auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte (www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/f-und-b-plaene) und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 im Amt Mecklenburgische Kleinseenpatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

nach vorheriger Vereinbarung und

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

nach vorheriger Vereinbarung und

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

öffentlich aus.

Der etwa 0,9 ha große Planbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 111/2, 111/3 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 111/4 der Flur 2 der Gemarkung Strasen.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplan Nr. 02/2019 „Gewerbepark Strasen“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Wesenberg, den 04.02.2026

Steffen Rißmann
Bürgermeister