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Kleinseenlotse
Ausgabe 2/2026
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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Fleeth

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Fleeth

Datum:

15.04.2026

Uhrzeit:

18.00 Uhr

Ort:

Oberbeek 1 (FFW)

17252 Mirow OT Fleeth

werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Fleeth gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 17.45 Uhr zum Nachweis Ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Das Eigentum (bei Veränderung der/des Eigentümer/s) ist durch aktuelle Grundbuchauszüge (nicht älter als 2 Jahre) nachzuweisen.

Tagesordnung

Top 1

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

Top 2

Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Top 3

Bericht des Vorstandes

Top 4

Beschluss der Satzung der JG Fleeth auf der Grundlage der gültigen Mustersatzung des Landesjagdgesetzes

Top 5

Kassenbericht / Kassenwart

Top 6

Bericht Kassenprüfer

Top 7

Feststellung des Reinertrages

Top 7.1

Jagdjahr 2024/2025

Top 7.2

Jagdjahr 2025/2026

Top 8

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages

Top 8.1

Jagdjahr 2024/2025

Top 8.2

Jagdjahr 2025/2026

Top 9

Jagdverpachtung/Jagdbogen

Top 9.1

Jagdbogen

Top 9.2

Jagdverpachtung

Top 9.3

Beschluss über Vergabe Jagdpacht

Top 10

Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer

Top 11

Wahl der Wahlkommission

Top 12

Vorstellung der Kandidaten für den Jagdvorstand

Top 13

Wahl des Jagdvorstehers

Top 14

Wahl des Stellvertreters

Top 15

Wahl des Kassenwartes

Top 16

Wahl der zwei Kassenprüfer

Top 17

Wahl beratender Vorstandsmitglieder

Top 18

Schlusswort des Jagdvorstehers

Anmerkung:

In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.

Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.

Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.

28.01.2026

Der Vorstand
Jagdgenossenschaft Fleeth