Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Mirow
| Datum: | 20.04.2026 |
| Uhrzeit: | 18.00 Uhr |
| Ort: | Gaststätte, Saal |
| Retzower Straße 8, 17252 Mirow |
werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mirow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 17.30 Uhr zum Nachweis Ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Das Eigentum (bei Veränderung der/des Eigentümer/s) ist durch aktuelle Grundbuchauszüge (nicht älter als 2 Jahre) nachzuweisen.
| Top 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | |
| Top 2 | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit | |
| Top 3 | Bericht des Vorstandes | |
| Top 4 | Beschluss der Satzung der JG Mirow auf der Grundlage der gültigen Mustersatzung des Landesjagdgesetzes | |
| Top 5 | Kassenbericht / Kassenwart | |
| Top 6 | Feststellung des Reinertrages | |
| Top 6.1 | Jagdjahr 2024/2025 |
| Top 6.2 | Jagdjahr 2025/2026 |
| Top 7 | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages | |
| Top 7.1 | Jagdjahr 2024/2025 |
| Top 7.2 | Jagdjahr 2025/2026 |
| Top 8 | Wahl beratender Vorstandsmitglieder | |
| Top 9 | Schlusswort des Jagdvorstandes | |
In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Die Vertretung durch ein Mitglied der Jagdgenossenschaft ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.
28.01.2026