Die Gesellschafterversammlung hat auf ihrer Sitzung am 27.09.2023 den Jahresabschluss 2022 der Wohnungsbaugesellschaft Mirow mbH festgestellt sowie der Geschäftsführerin Entlastung, auf der Grundlage der Pflichtprüfung des Wirtschaftsprüfers, erteilt.
Die Veröffentlichung gemäß § 14 Absatz 5 KPG MV wird auf der Internetseite www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de öffentlich bekannt gemacht.
Mirow, den 19.02.2024