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Kleinseenlotse
Ausgabe 3/2024
Sonstige Informationen
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Sonstige Informationen

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Drosedow.

Datum:

Samstag, den 27.04.2024

Uhrzeit:

14.00 Uhr

Ort:

Begegnungsstätte (Schule)

Schulstraße

17255 Wustrow

werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Drosedow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 13.30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Das Eigentum ist durch aktuelle Grundbuchauszüge nachzuweisen. (nicht älter als 2 Jahre) Das gilt nur für die Grundstückseigentümer, die noch keine neuen Auszüge eingereicht haben, oder für Grundstückseigentümer, bei denen sich die Besitzverhältnisse geändert haben.

Tagesordnung

TOP 1

Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

TOP 2

Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

TOP 3

Bericht der Jagdvorsteherin

TOP 4

Bericht des Kassenwarts

TOP 5

Bericht des Kassenprüfers

TOP 6

Neuwahl des Vorstandes:

6.1.

Beschlussfassung zur Entlastung des bisherigen Vorstandes

6.2.

Beschlussfassung zur Entlastung der bisherigen Kassenprüfer

TOP 7

Wahl des Vorstandes (Funktionen der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers, Stellvertretung, Schriftführung und Kassenverwaltung)

TOP 8

Wahl von 2 Kassenprüfern

TOP 9

Sonstiges

TOP 10

Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers

Anmerkung:

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.

Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümerinnen/Eigentümer von den übrigen Miteigentümerinnen/Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, dies gilt auch für Eheleute.

Die bereits erbrachten Vollmachten haben keine Gültigkeit mehr.

Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Wustrow, 18.03.2024

Jutta Kruse
Jagdvorsteherin der Jagdgenossenschaft Drosedow