Die Amtszeit der Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte endet am 01.09.2025.
Das Ehrenamt der Schiedsperson und des/der Stellvertreter/in muss neu- bzw. wiederbesetzt werden.
Die Schiedsstelle hat die Aufgabe, streitende Parteien vor einer Klageerhebung zu einer gütlichen Einigung (Schlichtung) zu bewegen. Ziel ist u.a. eine positive Veränderung der „Streitkulturen“.
Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Den Streitpersonen muss sie vorurteilsfrei, sachlich und besonnen gegenübertreten können.
Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:
| - | wer infolge gerichtlicher Entscheidungen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde; |
| - | eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; |
| - | eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. |
Sie soll das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle haben.
Der Schiedsbereich umfasst die Städte Mirow und Wesenberg, die Gemeinden Priepert und Wustrow.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Amtsausschuss des Amtes
Mecklenburgische Kleinseenplatte für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Nach der Wahl beruft der Direktor des Amtsgerichtes die Schiedsmänner und Schiedsfrauen.
Erst nach dieser Berufung darf eine Schiedsperson ihr Amt ausüben.
An diesem Ehrenamt interessierte Bürger werden gebeten, sich bis zum 26. April 2025 schriftlich im
Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
Rudolf-Breitscheid-Straße 24
17252 Mirow
zu bewerben, oder einen geeigneten Bürger für dieses Amt vorzuschlagen.