| hier: | Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB |
Der von der Stadtvertretung der Stadt Wesenberg in der Sitzung am 16.05.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Am Pump“ und die Begründung wurden in der Zeit vom 08.07.24 bis zum 12.08.2024 im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte öffentlich ausgelegt. Zudem konnten die Unterlagen auf der Homepage des Amtes sowie auf dem Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf überarbeitet und der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Am Pump“ erweitert. Der neue Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden in der Zeit
vom 31.03.2025 bis zum 14.04.2025
erneut veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind unter der Adresse www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/f-und-b-plaene einzusehen und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern zugänglich.
Zusätzlich liegen die Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 im Amt Mecklenburgische Kleinseenpatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung und |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung und |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) öffentlich aus.
Der Änderungsbereich liegt zentral im nördlichen Bereich des ursprünglichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und umfasst die Flurstücke 148/3, 147/4, 144/1, 149/3, 151/12, 152/48, 151/25, 149/7, 145/1, 152/49, 151/ 26, 149/8, 141/2, 142/3, 143/4, 146/3 in der Flur 29 in der Gemarkung Wesenberg.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Am Pump“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Wesenberg, den 05.03.2025