Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2026 beschlossen, den in der Anlage dargestellten Bereich zu überplanen und den Bebauungsplans Nr. 02/25 „Erholungsgebiet ehemalige Kleingartenanlage“ der Stadt Mirow aufzustellen.
Das etwa 5,1 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 47/2 und 48 der Flur 24 in der Gemarkung Mirow.
Ziel ist es, die tatsächlich bestehende Erholungsnutzung planungsrechtlich zu sichern und zukünftige bauliche Entwicklungen geordnet zu steuern sowie Nutzungskonflikte mit angrenzenden Flächen zu reduzieren. Im Rahmen der Abwägung sollen vorhandene bauliche Anlagen angemessen berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck soll die Fläche als Wochenendhausgebiet gemäß § 10 BauNVO festgesetzt werden.
Der Beschluss vom 09.12.2025 wird hiermit bekannt gemacht.
Mirow, den 10.03.2026
Henry Tesch | - Siegel - |
Bürgermeister |
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