Geltungsbereich ca. 5,2 ha
Bebauungsplan Nr. 1/24 - "Wördeland" der Stadt Wesenberg
Die Stadtvertretung der Stadt Wesenberg hat in öffentlicher Sitzung am 25.01.2024 beschlossen, den in der Anlage dargestellten Bereich zu überplanen und den Bebauungsplans Nr. 01/24 „Wördeland“ der Stadt Wesenberg aufzustellen.
Das etwa 5,2 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 6/1, 6/3, 6/4, 6/5, 7, 8, 301/2, 301/3, 301/5, 301/6, 302/2, 302/3, 302/4, 304/5, 304/7, 303/1, 303/2, 304/1, 304/2, teilw. 285/23, 301/7, 313 der Flur 25 in der Gemarkung Wesenberg. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
Das Ziel der Planung soll es sein, unter Berücksichtigung umweltschützender Belange neuen Wohnraum zu schaffen, und den vorhandenen gewerblichen Bestand städtebaulich zu ordnen. Zu diesem Zweck, soll der bereits gewerblich genutzte Bereich sowie sein näheres Umfeld als Mischgebiet und der nördliche Teil des Plangebietes als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Der Beschluss vom 25.01.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Mirow, den 11.03.2026
Steffen Rißmann | - Siegel - |
Bürgermeister |
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