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Kleinseenlotse
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin“

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in ihrer Sitzung am 03. Februar 2026 (Beschluss Mi 113/25) das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gebilligt, die daraus resultierenden Änderungen im Entwurf beschlossen und die erneute Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin“ bestimmt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin“ in der aktualisierten Fassung (Bebauungsplan mit Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Ergänzung zu Umweltbericht und AFB, Kartierbericht Avifauna, Maßnahmen des Artenschutzes der Feldlerche und der Abwägung) liegt in der Zeit

vom 07. April 2026 bis zum 11. Mai 2026

während der Dienst- und Öffnungszeiten des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die derzeit gültigen Öffnungszeiten sind:

Dienstag:

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:

07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

(Montag und Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung)

Der Entwurf sowie die Begründung samt aller Anlagen und wesentlicher umweltbezogener Stellungnahmen werden zusätzlich im Internet auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen sowie über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 87/8 der Flur 9 der Gemarkung Roggentin (ca. 17,7 ha). Der Plan dient der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Nach Einschätzung der Stadt liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Informationen vor und werden mit ausgelegt:

  • Begründung einschließlich Umweltbericht (Stand November 2025)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag inkl. Kartierbericht Avifauna und Maßnahmenvorschlag Feldlerche
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (EAB)
  • Stellungnahmen und Prüfungen zu Artenschutz (Feldlerche, Amphibien, Zauneidechse, Bodenbrüter, Fledermäuse, Großsäuger), Bodenschutz (bodenkundliche Baubegleitung, Drainagen), Gewässer- und Grundwasserschutz, Waldabstand, Landschaft und Immissionsschutz (Blendwirkungen, Lärm)

Naturschutz und Artenschutz

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – untere Naturschutzbehörde (u. a. 15.10 F): Forderung nach artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeiten März–Mitte August unzulässig, Modulreihenabstand 5 m unverschattet, Jahresmahd ab 31.07.), ökologische Baubegleitung (ÖBB). > Übernommen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (inkl. Kartierung Amphibien, Zauneidechse, Bodenbrüter/Feldlerche 26 Paare, Brutvögel, Fledermäuse, Großsäuger, Fischadler-Horst angrenzend) und Maßnahmenvorschlag Feldlerche erstellt; EAB mit dinglicher Sicherung (§ 15 Abs. 4 BNatSchG) und Überschuss 2.774 m² (M4 Umwandlung Acker zu Mähwiesen); Bauzeiten und Mahd in Begründung Abschnitt 11 festgehalten; keine Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG) bei Umsetzung.
  • BUND M-V (23.5 F): Anregung zu Kleintiergängigkeit/Wolfssicherheit Zaun (15 cm Bodenabstand).
    > Geprüft und umgesetzt (Begründung Abschnitt 4.1).
  • Weitere TÖBs/Bürger: Keine wesentlichen Einwände zu weiteren Arten; Ausgleichsmaßnahmen fördern Biodiversität.

Bodenschutz

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Bodenschutz (15.14 F): Forderung nach bodenkundlicher Baubegleitung (DIN 19639), Bodenschutzkonzept, Bodenaushub-Trennung, ErsatzbaustoffVO.
    > Übernommen: BBB und Konzept vor Baubeginn (Begründung Abschnitt 9); Bodenaushub getrennt lagern/einbauen, belasteter Aushub gem. KrWG entsorgen.
  • StALU und weitere: Drainagen prüfen/sichern.
    > Ergänzt (Begründung Abschnitt 9).

Gewässer- und Grundwasserschutz

  • Wasserzweckverband Strelitz (12.1 H) & StALU (6.2 H): Keine Schutzgebiete, Zustimmung; Lithium-Batterien-Merkblatt beachten.
    > Übernommen (Begründung Abschnitt 8).
  • Landkreis – Wasserwirtschaft (15.12 F): Sorgfalt § 5 WHG, Drainagen sichern.
    > Ergänzt.

Immissionsschutz (Blend, Lärm)

  • Straßenbauamt Neustrelitz (2.3 F) & Landkreis (15.11 F): Blendwirkungen auf L25 und Wohnbebauung ausschließen, Lärmrichtwerte TA Lärm (60/45 dB(A)) einhalten.
    > Übernommen: Regelmäßige Überprüfung Blend in Wartungsplänen (Begründung Abschnitt 7); Wechselrichter/Trafos so anordnen, dass Lärmrichtwerte eingehalten werden und keine tieffrequenten Geräusche entstehen.

Wald- und Landschaftsschutz

  • Forstamt Mirow (17.1 F): 30 m Waldabstand einzeichnen, Ausnahme für Zuwegung.
    > Übernommen (Planzeichnung Teil A, Begründung Abschnitt 4.4).

Weitere wesentliche Informationen

  • Keine Altlasten bekannt (Begründung Abschnitt 9).
  • Keine relevanten Beeinträchtigungen von TK-Leitungen, Stromtrassen, Gasleitungen (Abstände/Schutzstreifen festgelegt, z. B. 15 m TK, 6 m MS-Freileitung).
  • Blendgutachten und Prüfungen bestätigen keine unzumutbaren Beeinträchtigungen (Begründung Abschnitt 7).

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf und den Änderungen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB).

Mirow, den 16.03.2026

Henry Tesch

- Siegel -

Bürgermeister