Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in ihrer Sitzung am 03. Februar 2026 (Beschluss Mi 113/25) das Abwägungsergebnis zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gebilligt, die daraus resultierenden Änderungen im Entwurf beschlossen und die erneute Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin“ bestimmt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin“ in der aktualisierten Fassung (Bebauungsplan mit Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Ergänzung zu Umweltbericht und AFB, Kartierbericht Avifauna, Maßnahmen des Artenschutzes der Feldlerche und der Abwägung) liegt in der Zeit
während der Dienst- und Öffnungszeiten des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die derzeit gültigen Öffnungszeiten sind:
| • | Dienstag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| • | Donnerstag: | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| • | Freitag: | 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
(Montag und Mittwoch nach vorheriger Vereinbarung)
Der Entwurf sowie die Begründung samt aller Anlagen und wesentlicher umweltbezogener Stellungnahmen werden zusätzlich im Internet auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen sowie über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 87/8 der Flur 9 der Gemarkung Roggentin (ca. 17,7 ha). Der Plan dient der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Nach Einschätzung der Stadt liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Informationen vor und werden mit ausgelegt:
Naturschutz und Artenschutz
Bodenschutz
Gewässer- und Grundwasserschutz
Immissionsschutz (Blend, Lärm)
Wald- und Landschaftsschutz
Weitere wesentliche Informationen
Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf und den Änderungen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB).
Mirow, den 16.03.2026
Henry Tesch | - Siegel - |
Bürgermeister |
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