hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, den in der Anlage dargestellten Teil des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 04/22 „Solarpark Mirow" aufzustellen.
Das etwa 53,8 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 198/3, 199, 200, 201, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 224/1, 222/2, 225/9 sowie teilbereiche der Flurstücke 220/2, 221/4, 222/4, 226/2, 224/2, 227/2, 228/2, 229/2, 230/2, 231/2, 232/2, 233/3, 236, 237/2 der Flur 24 der Gemarkung Mirow.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO Baurecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Der Beschluss vom 22.11.2022 wird hiermit bekannt gemacht.
Mirow, den 18.04.2023
Henry Tesch | - Siegel - |
Bürgermeister | |