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Kleinseenlotse
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, den in der Anlage dargestellten Teil des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin" aufzustellen.

Das etwa 17,7 ha große Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 87/8 der Flur 9 der Gemarkung Roggentin.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO Baurecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.

Der Beschluss vom 22.11.2022 wird hiermit bekannt gemacht.

Mirow, den 18.04.2023

Henry Tesch

- Siegel -

Bürgermeister