hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 22.11.2022 beschlossen, den in der Anlage dargestellten Teil des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin" aufzustellen.
Das etwa 17,7 ha große Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 87/8 der Flur 9 der Gemarkung Roggentin.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO Baurecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Der Beschluss vom 22.11.2022 wird hiermit bekannt gemacht.
Mirow, den 18.04.2023
Henry Tesch | - Siegel - |
Bürgermeister | |