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Kleinseenlotse
Ausgabe 4/2023
Freizeit und Kultur
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Frühjahrsputz

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nun hat sich der Winter entgültig verabschiedet und endlich der Frühling mit seiner bunten Farbenpracht eingestellt.

Deshalb ruft die Amtsverwaltung der Mecklenburgischen Kleinseenplatte unter dem Motto „Die Kleinseenplatte kann sich sehen lassen“ auf, den Frühling auch auf den Straßen sichtbar zu machen und den letzten öden Winterdreck endlich hinter sich zu lassen.

Die Städte Mirow und Wesenberg und die Gemeinden Priepert und Wustrow sind staatlich anerkannte Erholungsorte. Wir sind eine beliebte Region für Gäste. Damit das Ansehen der Mecklenburgischen Kleinseenplatte auch in der kommenden Tourismussaison überzeugt, ist es wichtig, dass sich das Amtsgebiet mit seinen Städten und Gemeinden ordentlich rausputzt. Darüber hinaus wird dadurch dafür gesorgt, dass sich neben den Urlaubern, auch die Bewohner des Amtsbereiches wohl fühlen.

Saubere Städte und Gemeinden sind eine Gemeinschaftsaufgabe.

So hat die Amtsverwaltung die Betreiber der Kehrmaschinen beauftragt ihre regelmäßigen Touren aufzunehmen, die, mit der Pflege der Bäume, beauftragten Unternehmen kümmern sich um die Baumpflege und die kommunale Bewirtschaftung kümmert sich zunehmend um die Pflege öffentlicher Flächen.

In den Straßenreinigungssatzungen der Städte und Gemeinden im Amtsbereich ist die Straßenreinigungspflicht klar definiert. Hier wird die Reinigungspflicht auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Zu reinigen sind gemäß Satzung folgende Straßenteile:

Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf.

Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50m Breite entlang der Grundstücksgrenze (StrWG - MV § 50 Abs. 2) Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegene Teile des Straßenkörpers sowie die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten aller Straßen.

Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, Die Grünflächen zwischen der Fahrbahn und dem Gehweg sind, wenn erforderlich, zu mähen.

Die Mitarbeiter des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung werden die Einhaltung dieser Reinigungspflicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten kontrollieren und Verstöße ahnden. Darüber hinaus kann jeder aufmerksame Spaziergänger einen Beitrag zum Frühjahrsputz leisten, indem er beispielsweise herumliegendes Papier in einen der öffentlichen Abfallbehälter wirft.

Sachgebiet Sicherheit und Ordnung