Die in den Gemeindevertretungen beschlossenen Vorschlaglisten der Personen der Gemeinden Priepert und Wustrow, die zum Amt einer/eines Schöffin/Schöffen berufen werden könnten, liegen § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
02.05.2023 bis 10.05.2023
zu jedermanns Einsicht im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow zu folgenden Öffnungzeiten:
| Dienstag: | 09.00 - 17:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09.00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 07.30 - 12:00 Uhr |
aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich (Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow) oder zu Protokoll nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.