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Kleinseenlotse
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Aufhebungsverfahren und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in ihrer Sitzung am 26.09.2023 den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8/2023 „Birkenstraße“ gefasst. Zudem hat sie in ihrer Sitzung am 30.01.2024 beschlossen, den vorgelegten Entwurf des Aufhebungsplanes der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange für die Abgabe einer Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

Der Geltungsbereich des wirksamen Bebauungsplan Nr. 8/1991 „Birkenstraße“ liegt im Südwesten der Stadt Mirow. Das ca. 14,8 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 8/2, 8/3, 8/4, 8/5, 8/7, 8/8, 8/9, 8/14, 8/15, 8/19 (teilweise), 9, 10, 11, 12/1, 12/2, 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 12/7, 13, 14, 15, 16/2, 16/3, 16/4, 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/7, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 19/2, 19/3, 20/3, 20/4, 20/6, 21/4, 21/7, 21/13, 21/14, 21/16, 21/17, 21/20, 21/21, 21/22, 21/23, 21/24, 21/25, 21/26, 21/27, 21/28 (teilweise), 21/31, 21/34, 21/35, 21/35, 21/36, 21/37 (teilweise), 21/38, 21/39, 22/3, 22/4, 22/5, 22/6, 22/7, 23/2, 23/3, 24/3, 24/5, 24/6, 24/7 (teilweise), 26/1, 27, 28/1, 28/2, 29/2, 29/3, 30/3, 30/4, 30/5, 30/7, 30/8, 30/9, 30/10, 30/11, 31/2, 31/3, 31/4, 31/5, 31/6, 32/1, 33, 34/2, 34/4, 34/5, 35, 36, 37, 38/1, 38/2, 39, 40, 41, 48/2, 48/3, 53, 54, 55, 56, 60/2, 60/3, 61, 62, 63, 67, 68, 69, 70, 71, 77, 78, 79 und 88 (teilweise) der Flur 36 Gemarkung Mirow. Der Planbereich liegt nordwestlich der Landesstraße L25 (Starsower Straße) und südlich der Lärzer Straße. Im Westen grenzen landwirtschaftlichen Flächen an und im Süden eine ehemalige Bahntrasse.

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung sowie durch die Einstellung ins Internet durchgeführt werden.

Der Vorentwurf des Aufhebungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 8/1991 "Birkenstraße" der Stadt Mirow mit der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie die Begründung mit Umweltbericht liegt

in der Zeit vom 06.05.2024 bis zum 27.05.2024

im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

(nach vorheriger Anmeldung)

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

(nach vorheriger Anmeldung)

Donnerstag

von 09.00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/f-und-b-plaene möglich. Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auf dem Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht.

Während des Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Aufhebungsplans vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Die Beschlüsse vom 26.09.2023 und dem 30.01.2024 werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Mirow, den 09.04.2024

Henry Tesch

- Siegel -

Bürgermeister