(Geltungsbereich der 4. Änderung des FNP und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans – ohne Maßstab)
Ziel der Planung
Ziel der Planung ist die Errichtung von Ferienhäusern für die naturgebundene Erholung. Hierzu soll die teilweise stark baufällige Bestandsbebauung ersetzt werden.
Geltungsbereich
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wustrow und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Wustrower Freiheit“ der Gemeinde Wustrow werden aufgestellt für den nachfolgend näher beschriebenen Geltungsbereich.
Das Plangebiet liegt zwischen dem Plätlinsee im Norden und der Strasener Chaussee im Süden. Es grenzt im Osten an weitere uferbegleitende Wohnbebauung und Ferienanlagen und im Westen an eine landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche an. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 235/2, Flur 1 der Gemarkung Wustrow.
Die Gemeindevertretung Wustrow hat in ihrer Sitzung am 18.03.2024 die Plankonzeptionen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wustrow und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Wustrower Freiheit“ der Gemeinde Wustrow gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen. Die Entwürfe der o. g. Bauleitpläne nebst den Begründungen, den Umweltberichten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 06.05.2024 bis zum 10.06.2024
im Amt Mecklenburgische Kleinseenpatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung und |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung und |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)
für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/f-und-b-plaene möglich. Im selben Zeitraum werden die Unterlagen auf dem Bau- und Planungsportal M-V zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, auch zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Art der vorhandenen Informationen | Urheber | Thematische Bezug |
| Umweltberichte Umweltbericht zur 4. Änderung des FNP/ Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan | Ingenieurbüro Oldenburg GmbH | Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Fläche und Landschaft, Menschen, menschliche Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Regionale und überregionale Schutzgebiete Gewässerschutzstreifen |
| Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Amt für Raumordnung u. Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte | Schutz des Außenbereichs, Zulässige Art der Nutzung |
| Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts (Forstamt Mirow) | Abstand zu Wald |
| Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt / Kreisplanung | Städtebauliche Zielsetzungen, vorbeugender Brandschutz Naturschutzfachliche Eingriffs-regelung, Gewässerschutz-streifen, Landschaftsschutz-gebiet, Vogelschutzgebiet SPA 21, Schutz von Bäumen, Artenschutz, Grundstücks-entwässerung |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU Mecklenburgische Seenplatte) | Vogelschutzgebiet DE 2642-401, Begrenzung der Flächen-versiegelung, Entsorgung von Niederschlagswasser, Beseitigung von anfallendem Bauschutt, Klimaschutz |
| Wasserzweckverband Strelitz | Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung |
| Fachgutachten Artenschutz Fachbeitrag Artenschutz | Schuchardt Umweltplanung (2021) | Artenschutzrechtliche Einschätzung (Vorkommen planungsrelevanter, geschützter Vögel und Fledermäuse) Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Eingriffsfolgen |
| Ergänzung des Fachbeitrags Artenschutz - Potentialabschätzung – | Ingenieurbüro Oldenburg GmbH | Ergänzung des Fachbeitrags durch eine Potentialabschätzung für alle prüfrelevanten Pflanzenarten, die Artengruppen Rundmäuler und Fische, Mollusken, Säugetiere (außer Fledermäuse) und Rastvögel |
| Schutzgebiete EU-Vogelschutzgebiet Prüfung zur Verträglichkeit mit den Schutzzwecken und -zielen des betroffenen EU-Vogelschutzgebiets (DE 2642-401) | Schuchardt Umweltplanung (2021) | Verträglichkeit des Vorhabens |
| Ergänzung zur Prüfung der Verträglichkeit mit den Schutzzwecken und -zielen des EU-Vogelschutzgebiets (DE 2642-401) | Ingenieurbüro Oldenburg GmbH | Beurteilung der Auswirkungen hinsichtlich der Zunahme der touristischen Aktivitäten im Umfeld, insbesondere einer möglichen wassersportlichen Nutzung des Plätlinsees |
| Landschaftspflegerischer Begleitplan | Ingenieurbüro Oldenburg GmbH | Darstellung von Eingriff und Ausgleich in Natur und Landschaft, inklusive Maßnahmenblätter zu Kompensationsmaßnahmen als Anlage zum Durchführungsvertrag |
Wustrow, den 18.04.2024
Heiko Kruse | (Dienstsiegel) |
Bürgermeister |
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