Die Gesellschafterversammlung hat auf ihrer Sitzung am 27.11.2024 den Jahresabschluss 2023 der Wohnungsbaugesellschaft Mirow mbH festgestellt sowie der Geschäftsführerin Entlastung erteilt, auf der Grundlage der Pflichtprüfung des Wirtschaftsprüfers.
Die Veröffentlichung gemäß § 14 Absatz 5 KPG MV wird auf der Internetseite www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de öffentlich bekannt gemacht.
Mirow, den 31.03.2025