| hier: | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in der öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin" und seine Begründung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Begründung werden in der Zeit
vom 27.04.2025 bis zum 02.06.2025
im Internet auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte (www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/f-und-b-plaene) und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 im Amt Mecklenburgische Kleinseenpatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung und |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung und |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
öffentlich aus.
Der etwa 17,7 ha große Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 87/8 der Flur 9 der Gemarkung Roggentin.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/22 „Solarpark Roggentin“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Mirow, den 24.04.2025
Henry Tesch | |
Bürgermeister | - Siegel - |