Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 19.03.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 6.722.600,00 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 6.669.900,00 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | + 52.700,00 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 5.757.700,00 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 8.046.700,00 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | - 2.289.000,00 EUR |
| c) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 4.558.600,00 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 5.275.700,00 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | - 717.100,00 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 7.397.800,00 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 575.000,00 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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| (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. |
| b) | für die Grundstücke |
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| (Grundsteuer B) auf | 380 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 340 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,5777 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.165.065,52 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des |
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| Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.215,28 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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| beträgt voraussichtlich | 24.624.200,65 EUR |
Mirow, den 16.04.2024
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Rechtsaufsichtsbehörde, zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 15.04.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
Gemäß § 54 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) wird der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzte Gesamt-betrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 7.397.800 EUR genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite
www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de veröffentlicht.