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Kleinseenlotse
Ausgabe 5/2024
Sonstige Informationen
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Waldbrandschutz

  • Informieren Sie sich über die lokale Waldbrandgefahrensituation.

  • In den Wäldern oder in Waldnähe (bis 50 m) gilt Rauchverbot.

  • Werfen Sie beim Betreten, Befahren oder sonstige Benutzung des Waldes keine Zigarettenkippen weg.

  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 50 m) kein offenes Feuer.

  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.

  • Bei Arbeiten im und am Wald bzw. an durch den Wald führenden oder angrenzenden Trassen, wie Gas, Strom, Wasser, Abwasser, Schienen- und Straßennetze sowie Kommunikationseinrichtungen, ist besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit zu gewährleisten. Es sind einfache und zur Brandbekämpfung geeignete Geräte in ausreichender Zahl mitzuführen. Das mitgeführte Brandbekämpfungsgerät muss dem Risiko der durchgeführten Arbeiten (Schweißen u.ä.) entsprechen.

  • Lassen Sie keine Glasflaschen oder -scherben zurück.

  • Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.

  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.

  • Jedermann ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Waldbränden unaufgefordert Hilfe zu leisten.

  • Bei Bränden im Wald oder einer Entfernung von weniger als 100 m vom Wald ist sofort mit Löschversuchen zu beginnen. Wenn erste Bekämpfungsmaßnahmen erfolgt sind und der Brand möglicherweise sogar gelöscht wurde, ist die Feuerwehr in jedem Fall unmittelbar zu informieren. Glutreste können im Untergrund noch glimmen und das Feuer neu entzünden.

Alle Ausnahmen vom Verbot Feuerstellen oder Grillplätze anzulegen sowie hierzu gem. § 4 Waldbrandschutzverordnung erteilte Genehmigungen verlieren ihre Gültigkeit bei ausgelösten Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5!