Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Zirtow
| Datum: | Mittwoch, den 18.06.2025 |
| Uhrzeit: | 11:00 Uhr |
| Ort: | Gaststätte Bodinka |
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| Kreuzstraße 1 |
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| 17255 Wesenberg |
werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zirtow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Zum Nachweis der Mitgliedschaft, ist das Eigentum durch aktuelle Grundbuchauszüge nachzuweisen.
| TOP 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| TOP 2 | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| TOP 3 | Bericht des Jagdvorstehers |
| TOP 4 | Kassenbericht / Kassenprüfungsbericht |
| TOP 5 | Entlastung des Vorstandes |
| TOP 6 | Neuwahl des Vorstandes |
| TOP 7 | Wahl von zwei Kassenprüfern |
| TOP 8 | Sonstiges |
| TOP 9 | Schlussworte der Jagdvorsteherin / des Jagdvorstehers |
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümerinnen/Eigentümer von den übrigen Miteigentümerinnen/Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, dies gilt auch für Eheleute. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Neustrelitz, den 10. Mai 2025