Zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl am 20. September 2026 können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den Wahlvorständen der amtsangehörigen Gemeinden übernehmen. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Auf die Bestimmungen des § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V (LKWG M-V) wird hiermit hingewiesen. Bewerberinnen und Bewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge sowie deren Vertreter bei den Wahlen dürfen diese ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 7 Abs. 3 LKWG M-V nicht ausüben.
Wer Interesse hat, kann sich an die Gemeindewahlbehörde (Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 17252 Mirow) telefonisch unter 039833 26026 (Frau Butte) oder per Mail an sekretariat@amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de wenden.
Zur Bildung der Wahlvorstände werden zudem die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 20.06.2026 bei der Wahlbehörde vorzuschlagen.
Mirow, den 11.05.2026