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Kleinseenlotse
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wesenberg

Bebauungsplan Nr. 1/24 „Wördeland“ der Stadt Wesenberg

hier:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB

Das Ziel der Planung soll es sein, unter Berücksichtigung umweltschützender Belange neuen Wohnraum zu schaffen, und den vorhandenen gewerblichen Bestand städtebaulich zu ordnen. Zu diesem Zweck, soll der bereits gewerblich genutzte Bereich sowie sein näheres Umfeld als Mischgebiet und der nördliche Teil des Plangebietes als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Das etwa 5,2 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 6/1, 6/3, 6/4, 6/5, 7, 8, 301/2, 301/3, 301/5, 301/6, 302/2, 302/3, 302/4, 304/5, 304/7, 303/1, 303/2, 304/1, 304/2, teilw. 285/23, 301/7, 313 der Flur 25 in der Gemarkung Wesenberg. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/24 „Wördeland“ nach § 13a BauGB unterliegt formell den Vorschriften des § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1/24 „Wördeland“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) in der Fassung vom Januar 2026 und der Begründung in der Zeit vom

01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026

zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24, 17252 Mirow während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 1/24 „Wördeland“ der Stadt Wesenberg vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

 

 

Wesenberg, den 13.05.2026

Steffen Rißmann
Bürgermeister