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Kleinseenlotse
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. I Nr. 184 vom 14.07.2023)

(Geltungsbereich der 4. Änderung des FNP und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - ohne Maßstab)

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wustrow

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Wustrower Freiheit" der Gemeinde Wustrow

Bekanntmachung von Ort und Zeit der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung sowie der Angaben zu den vorliegenden Arten umweltbezogener Informationen

Ziel der Planung

Ziel der Planung ist die Errichtung von Freizeit- und Ferienhäusern für die naturgebundene Erholung. Hierzu soll die teilweise stark baufällige Bestandsbebauung ersetzt werden.

Geltungsbereich

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wustrow und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/2019 „Wustrower Freiheit" der Gemeinde Wustrow werden aufgestellt für den nachfolgend näher beschriebenen Geltungsbereich.

Das Plangebiet liegt zwischen dem Plätlinsee im Norden und der Strasener Chausee im Süden. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 235/2, Flur 1 der Gemarkung Wustrow.

Die Gemeindevertretung Wustrow hat in seiner Sitzung am 10.07.2023 die Plankonzeptionen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wustrow und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/2019 „Wustrower Freiheit" Gemeinde Wustrow gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Entwürfe der o. g. Bauleitpläne nebst den Begründungen, den Umweltberichten sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 07.08.2023 bis zum 11.09.2023

im Amt Mecklenburgische Kleinseenpatte, Rudolf-Breitscheid-Straße 24 in 17252 Mirow während der nachfolgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Dienstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

Donnerstag

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag von

07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen, auch zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse

www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/f-und-b-plaene

möglich und über das Bau- und Pla-nungsportal Mecklenburg-Vorpommern zugänglich.

Ergänzender Hinweis gem. § 3 Abs. 3 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Wustrow, den

Heiko Kruse

- Siegel -

Bürgermeister Gemeinde Wustrow