hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 04.06.2024 beschlossen, den in der Anlage dargestellten Teil des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/24 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Mirow Peetsch“ aufzustellen.
Das etwa 18 ha große Plangebiet umfasst das Flurstück 10/20 der Flur 23 in der Gemarkung Mirow.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO Baurecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Der Beschluss vom 04.06.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Mirow, den 10.07.2024
Henry Tesch | - Siegel - |
Bürgermeister | |