| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses |
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow hat in öffentlicher Sitzung am 04.06.2024 beschlossen, den in der Anlage dargestellten Teil des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/24 „Solarpark Starsow“ aufzustellen.
Das etwa 117 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 16 - 20 der Flur 7 und den Flurstücken 44,45 52, 53/3, 54 und 55/2 der Flur 8 in der Gemarkung Starsow.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO Baurecht für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.
Der Beschluss vom 04.06.2024 wird hiermit bekannt gemacht.
Mirow, den 10.07.2024
Henry Tesch | - Siegel - |
Bürgermeister | |