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Kleinseenlotse
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Priepert - 1. Änd. vorhabenbez. Bebauungsplan "Parkplatz für Wohnmobile"


Gemeinde Priepert

Die Bürgermeisterin

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/03 „Parkplatz für Wohnmobile“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

hier: Erneute Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Priepert hat mit Beschluss vom 03.03.2026 den Planentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/03 „Parkplatz für Wohnmobile“ in der Fassung vom Januar 2026 beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

Die Planunterlagen wurden im Anschluss veröffentlicht sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen ergab sich insbesondere die Notwendigkeit der ergänzenden Untersuchung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG durch die Erstellung eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags sowie weiterer redaktioneller Anpassungen der Planunterlagen. Da der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag einen wesentlichen Bestandteil der Planunterlagen darstellt, erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Veröffentlichung des Planentwurfs mit Stand Juni 2026.

Planungsziel ist die planungsrechtliche Ermöglichung eines neuen eingeschossigen Rezeptionshauses mit integrierter Mitarbeiterwohnung innerhalb des bestehenden Campingplatzes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen und beläuft sich auf eine Fläche von ca. 0,5 ha. Er umfasst die Flurstücke 4/4, 4/5, 4/8, 4/9 und 4/10 der Flur 2 der Gemarkung Priepert.

Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/03 „Parkplatz für Wohnmobile“ nach § 13a BauGB unterliegt formell den Vorschriften des § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/03 „Parkplatz für Wohnmobile“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Juni 2026 und der Begründung sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Frist vom

27.07.2026 bis einschließlich 08.09.2026

zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Kleinseenplatte unter https://www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de/bekanntmachungen/amtlichebekanntmachungen veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des 2. Entwurfes im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Rudolf-Breitscheid-Str. 24, 17252 Mirow während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

von 07:30 bis 12:00 Uhr

Telefonisch können auch abweichende Termine vereinbart werden.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/03 „Parkplatz für Wohnmobile“ der Gemeinde Priepert vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen), mit der Abgabe einer Stellungnahme, der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

 

 

Priepert, den

Jörn Schneegraß
1. Stellv. Bürgermeister